juristische Fachübersetzungen - Preise

Was kostet eine Jura Übersetzung?

Kosten für einen Jura Übersetzung - was kostet eine Jura Übersetzung?

Der Preis für eine Übersetzung kann meistens vom Kunden nicht eingeschätzt werden. Die Angabe von Wort- oder Zeilenpreise hilft den meisten Kunden nicht weiter. Zumindest bei Gerichten und Ermittlungsbehörden wir außerdem in der Zielsprache abgerechnet. Der Ufang eines Textes in der Ausgangssprache und der Zielsprache kann aber durchaus um 20% Variieren. Einige Sprachen sind einfach blumiger oder haben andere Schriftzeichen (z.B. chinesische und japanische Schriftzeichen). Bei uns haben Sie immer den vollen Überblick über Ihre Übersetzungskosten - ganz ohne versteckte Kosten. Die Vergütung bei juristischen Fachübersetzungen ist in der Privatwirtschaft Verhandlungssache. Bei Aufträgen für Gerichte oder Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) gilt das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Im JVEG wird die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie die Entschädigung von von ehrenamtlichen oder Zeugen geregelt.

§ 11 JVEG - Honorar für Übersetzungen

Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache.

Auch wenn das JVEG für die Privatwirtschaft nicht bindet ist, so orinentiert man sich auch in der Privatwirtschaft oder bei anderen Behörden zumindest bei der Art der Abrechnung (nach Normzeile a 55 Anschläge). Der Preis richtet sich letztlich nach der Editierbarkeit, dem Schwirigkeitsgrad und der Sprache. Es gibt keine leichteren oder schweren Sprachen aber ein Marktungleichgewicht - das beeinflusst den Preis. Letztlich versucht der Übersetzer den Zeitaufwand für die Übersetzung zu ermitteln adiert dies mit seinem gewünschten Stundenlohn und kommt so zu einem Festpreis für den Kunden.

Lassen Sie uns Ihre Dokumente zukommen und wir erstellen Ihnen für Ihren ersten Auftag bei uns einen Pauschalpreis. Danach können wir auf Wunsch gerne Rahmenvereinbarungen für die Übersetzung Ihrer Dokumente abschließen. So haben beide Seiten einen geringen Verwaltungsaufwand und den Preis immer im Blick.